Trägerschaft und Ausgleichsfonds „Große Beutegreifer“

Seit 2009 ist die Wildland-Stiftung Bayern Mitglied in einer Trägergemeinschaft und im Ausgleichsfonds „Große Beutegreifer“.

Seit dem Auftreten von Braunbär Bruno hat das Bayerische Umweltministerium Managementpläne zu den großen Beutegreifern Luchs, Bär und Wolf erarbeitet. Zur Umsetzung des Managementplans Luchs haben sich im Jahr 2009 die Wildland-Stiftung Bayern, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern zu einer Trägergemeinschaft zusammengeschlossen. Dazu ist es zunächst von Bedeutung, die Entwicklung des Luchsbestands in Bayern zu beobachten. Die Projektstelle ist mit Sybille Wölfl, langjährige Luchskennerin, besetzt. Sie koordiniert das Luchsmonitoring, zu dem neben dem Einsatz der Fotofallen ebenso alle direkten und indirekten Beobachtungen wie Luchsfährten, Losungsfunde oder Risse als Hinweise eingehen.

Als zweite wichtige Aufgabe übernimmt die Trägergemeinschaft die Verwaltung des Ausgleichsfonds Große Beutegreifer, der zur Umsetzung des Luchsmanagementplans eingerichtet worden ist. Bei einem bestätigten Luchs-, Wolfs- oder Bärenriss übernimmt die Trägergemeinschaft 15 Prozent und der Bayerische Naturschutzfonds 85 Prozent der Ausgleichszahlung. Dazu ist zunächst erforderlich, den Verursacher des Risses eindeutig zu bestimmen, denn neben den Luchsen könnten auch wildernde Hunde, Füchse oder Marder oder in seltenen Fällen auch andere große Beutegreifer wie Wolf oder sogar Bär als Verursacher infrage kommen. Da der Staat grundsätzlich nicht für Schäden haftet, die durch wildlebende Tiere verursacht werden, schafft diese Regelung einen finanziellen Ausgleich für Übergriffe der drei großen Beutegreifer und versucht so einen Beitrag zur Akzeptanz der gefährdeten Tierarten zu leisten.
Mit Gründung des Luchsfonds – dem Vorgänger des Ausgleichsfonds – wurden bereits ab 1998 so genannte Luchsberater in der Erkennung von Luchsrissen ausgebildet . Seit 2009 übernimmt diese Aufgabe das Netzwerk Große Beutegreifer, in dem sich viele der ehemaligen Luchsberater weiterhin ehrenamtlich engagieren. Risse von Schafen, Ziegen oder anderen Nutztieren und Gehegewild wie beispielsweise Damwild, die nach Begutachtung eines Netzwerkers eindeutig dem Luchs als Verursacher zugeordnet werde, können nun der Trägergemeinschaft gemeldet werden, um eine Ausgleichszahlung zu ermöglichen.
Auch die Risse an Wildtieren wie Reh oder Rothirsch liefern wichtige Daten über das Vorkommen von Luchsen. Wird über einen Netzwerker der Luchs als Verursacher des Risses bestätigt, so kann bei der Gothaer Versicherung eine Meldeprämie beantragt werden.
Die Meldungen über Luchsrisse sind neben den Abspüraktionen und dem Fotofalleneinsatz wichtiger Bestandteil im Luchsmonitoring. Die Daten fließen daher in die Artenschutzdatei am Landesamt für Umwelt ein.

BNFs Das Projekt wird gefördert über den Bayerischen Naturschutzfonds