Mit der Einführung der Gewässerrandstreifen dürfen landwirtschaftliche Äcker nicht mehr bis zum Gewässerrand bewirtschaftet werden. Ein verpflichtender fünf Meter breiter Wiesenstreifen zwischen natürlichen Gewässern und Ackerflächen sorgt künftig dafür, dass insbesondere bei Starkregen und Hochwasser weniger Ackerboden in die Gewässer geschwemmt wird, der die Wasserqualität, Fische und Libellen beeinträchtigt. Außerdem sollen auf diesen Streifen Pflanzen und Tiere Lebensraum finden, sich entlang der Gewässer ausbreiten und schließlich Lebensräume miteinander vernetzen.
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