Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)

Der Dreizehenspecht ist ein Bergwaldbewohner, der in Bayern und darüber hinaus als bedroht gilt und deshalb streng geschützt ist.

  • Lebensweise: Ganzjährig territorial, einzelne Paare besetzen standorttreu Reviere von bis zu 200 ha. Nahrungssuche oft in unterschiedlichen Nischen: Männchen besitzen einen etwas längeren und stärkeren Schnabel und können daher am Stamm tiefer im Holz nach Nahrung suchen, während die Weibchen mehr auf rindenbewohnende Insekten im höheren Kronen- und Astbereich ausweichen. Seine Höhlen baut der Dreizehenspecht so gut wie jedes Jahr neu.
  • Fortpflanzung: Ab Mitte Mai legt der Dreizehenspecht 3 bis 5 weiße Eier in die selbstgezimmerte Höhle. Brutdauer rund 11 Tage, dann bleiben die Jungen circa 20 Tage im Nest und werden anschließend noch 2 bis 3 Monate von den Altvögeln betreut.
  • Nahrung: Überwiegend holz- und rindenbewohnende Insekten und deren Larven. Kann bis zu 90% aus Borkenkäfern und -larven bestehen. Im Frühjahr und Frühsommer ist zuckerhaltiger Baumsaft eine wichtige zusätzliche Nahrungsquelle. Hierzu „ringelt“ der Dreizehenspecht vor allem Nadelhölzer und schlägt im Abstand von 1-2 cm kleine Löcher in die Rinde, aus denen der Baumsaft austritt, den er mit seiner klebrigen Zunge aufleckt. Die Ringe oder Halbringe im Abstand von bis zu 15 cm beginnen oft einen Meter über dem Boden und können bis zur Baumkrone hinaufreichen.
  • Feinde und Verluste: Spechte gehören zur Beute von Waldkauz oder Baummarder, Habicht und Sperber. Manche Gelege werden von Eichhörnchen gefressen.
  • Lebensraum: Bergfichtenwald, durchmischt mit Tannen, Bergkiefer und Arve in den Höhenlagen von rund 700 Meter bis 1600 Meter im Alpenraum sowie in den Hochlagen des Bayerischen und Böhmerwalds
  • Verbreitung: borealer Wald der gesamten Paläarktis
  • Status: Nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie besonders streng geschützt und nach der Roten Liste Bayerns in Kategorie 2, stark gefährdet. Darüber hinaus sind wir zum Schutz der Lebensräume geschützter Arten verpflichtet.