Fischotter (Lutra lutra)

Der Fischotter galt lange Zeit in Bayern als ausgestorben, bis er in den 80er Jahren als Zuwanderer aus seinem Hauptverbreitungsgebiet in Tschechien nachgewiesen wurde. Er unterliegt dem Jagdrecht, ist aber dennoch streng geschützt und darf nicht bejagt oder verfolgt werden. Die Wildland-Stiftung Bayern engagiert sich für die Akzeptanz dieses Wassermarders.

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